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   BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18   

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https://dejure.org/2019,32400
BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18 (https://dejure.org/2019,32400)
BFH, Entscheidung vom 02.07.2019 - VIII B 99/18 (https://dejure.org/2019,32400)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - VIII B 99/18 (https://dejure.org/2019,32400)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 181 Abs 5
    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers bei kumulativer Begründung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers bei kumulativer Begründung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 181 Abs 5 AO
    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers bei kumulativer Begründung des FG

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 181 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 181 Abs. 5 AO, § 181 Abs. 5 Satz 2 AO, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, § 29 Satz 4 EStDV, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, Art. 2 Abs. 1 GG, § 29 EStDV, §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 370, 378 AO, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit der Besteuerung von Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers

  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers bei kumulativer Begründung des FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers bei kumulativer Begründung des FG

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit der Besteuerung von Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung und mangels eines schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehlers bei kumulativer Begründung des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 14/00

    Vorbehalt der Nachprüfung bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Der Erlass des Bescheids wäre aus Sicht des Klägers nur rechtmäßig, wenn zusätzlich die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift (Hinweis des Klägers auf die BFH-Entscheidungen vom 31.10.2000 - VIII R 14/00, BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156; vom 02.03.2011 - IX B 88/10, BFH/NV 2011, 1295) erfüllt wären.

    Die vom Kläger angeführte Rechtsprechung bezieht sich auf die Fallkonstellation, dass ein gesonderter (und ggf. einheitlicher) Feststellungsbescheid nach Ablauf der Feststellungsfrist zu Lasten des Feststellungsbeteiligten aufgehoben oder geändert wird (BFH-Urteil in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156, Rz 15 bis 17).

    Für den Erlass dieses zweiten gesonderten Feststellungsbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist ist nach der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156, Rz 17) neben § 181 Abs. 5 AO eine abgabenrechtliche Änderungsvorschrift nicht erforderlich.

    b) Der Kläger sieht ferner eine Divergenz des FG-Urteils gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO von den BFH-Entscheidungen in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156 und in BFH/NV 2011, 1295, weil das FG den Erlass des zweiten Feststellungsbescheids vom 03.05.2016 gemäß § 181 Abs. 5 AO als rechtmäßig erachtet habe, ohne dass hierfür zugleich die Voraussetzungen einer Korrekturvorschrift erfüllt sein mussten (s. unter 2.a bb).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156 und dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1295 muss auch eine Änderungsvorschrift tatbestandlich erfüllt sein, wenn ein gesonderter (und ggf. einheitlicher) Feststellungsbescheid nach Ablauf der regulären Feststellungsfrist zu Lasten des Feststellungsbeteiligten aufgehoben oder geändert wird, und dies auf § 181 Abs. 5 AO gestützt wird.

  • BFH, 02.03.2011 - IX B 88/10

    Keine Wiedereinsetzungsfähigkeit der Festsetzungsfrist bzw. Feststellungsfrist -

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Der Erlass des Bescheids wäre aus Sicht des Klägers nur rechtmäßig, wenn zusätzlich die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift (Hinweis des Klägers auf die BFH-Entscheidungen vom 31.10.2000 - VIII R 14/00, BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156; vom 02.03.2011 - IX B 88/10, BFH/NV 2011, 1295) erfüllt wären.

    b) Der Kläger sieht ferner eine Divergenz des FG-Urteils gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO von den BFH-Entscheidungen in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156 und in BFH/NV 2011, 1295, weil das FG den Erlass des zweiten Feststellungsbescheids vom 03.05.2016 gemäß § 181 Abs. 5 AO als rechtmäßig erachtet habe, ohne dass hierfür zugleich die Voraussetzungen einer Korrekturvorschrift erfüllt sein mussten (s. unter 2.a bb).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 193, 392, BStBl II 2001, 156 und dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1295 muss auch eine Änderungsvorschrift tatbestandlich erfüllt sein, wenn ein gesonderter (und ggf. einheitlicher) Feststellungsbescheid nach Ablauf der regulären Feststellungsfrist zu Lasten des Feststellungsbeteiligten aufgehoben oder geändert wird, und dies auf § 181 Abs. 5 AO gestützt wird.

  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes zwar den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 09.02.2017 - VI B 58/16, BFH/NV 2017, 763, Rz 4 bis 6; vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Letzteres ist für die Zulassung der Revision jedoch erforderlich (s. z.B. BFH-Beschluss vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 28; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 115 Rz 246).
  • BFH, 14.02.2017 - VIII B 43/16

    Verpflichtung zur Übermittlung einer Einkommensteuererklärung nach amtlich

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage gestützt, so setzt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderliche Darlegung des Revisionsgrundes schlüssige Ausführungen dazu voraus, dass die angefochtene Entscheidung auf einer abstrakten Rechtsfrage beruht, deren Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die klärungsbedürftig sowie im Streitfall klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 3; vom 14.02.2017 - VIII B 43/16, BFH/NV 2017, 729, Rz 8).
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet in ständiger Rechtsprechung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes zwar den Anspruch auf ein faires Verfahren als "allgemeines Prozessgrundrecht" ab (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, und vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205).
  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Das Gericht hat danach z.B. im Fall einer glaubhaften Einlassung eines Beteiligten bei seiner Überzeugungsbildung in Rechnung zu stellen, dass es ihm aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluss hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die ohne das behördliche Versagen unschwer aufzuklären wäre (BFH-Beschlüsse vom 16.03.2016 - X B 202/15, BFH/NV 2016, 1050, Rz 16; vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25).
  • BFH, 09.02.2017 - VI B 58/16

    Revisionszulassung wegen einer greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung - Darlegung

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 09.02.2017 - VI B 58/16, BFH/NV 2017, 763, Rz 4 bis 6; vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18).
  • BFH, 24.06.2014 - X B 216/13

    Keine Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs durch den BFH -

    Auszug aus BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
    Dafür ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer diese Rechtsfrage hinreichend konkretisiert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.06.2014 - X B 216/13, BFH/NV 2014, 1888, Rz 12; vom 08.06.2018 - X B 112/17, BFH/NV 2018, 1086, Rz 7).
  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

  • BFH, 08.06.2018 - X B 112/17

    Schätzung unbarer Altenteilsleistungen

  • BFH, 16.03.2016 - X B 202/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom

  • BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22

    Kostentragung durch den Beigeladenen

    d) Soweit sich die Kläger und die Beigeladene dagegen wenden, dass das FG § 158 der Abgabenordnung (AO) hinsichtlich der Frage der Widerlegung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und § 162 AO hinsichtlich der Höhe der Schätzung fehlerhaft angewendet und bei seiner Schlussfolgerung, die Beigeladene trage kein wirtschaftliches Risiko, weil sie nicht hafte, gegen allgemeine Denkgesetze verstoßen habe, werden hiermit schlichte Rechtsfehler des FG gerügt, die für eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht ausreichend sind (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 09.02.2017 - VI B 58/16, BFH/NV 2017, 763, Rz 4 bis 6; vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18; vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 7; vom 19.05.2020 - VIII B 126/19, BFH/NV 2020, 1264, Rz 18).
  • BFH, 26.06.2021 - VIII B 46/20

    Überraschungsentscheidung des FG durch Saldierung mit einer zuvor nicht

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18; vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 7; in BFH/NV 2020, 1264, Rz 18).
  • BFH, 19.12.2019 - XI B 115/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Ansprüchen aus dem

    a) Zwar kann gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Revision u.a. auch dann zuzulassen sein, wenn dem FG ein so schwerwiegender Rechtsfehler unterläuft, dass eine greifbar gesetzeswidrige oder willkürliche Entscheidung vorliegt, deren Fortbestehen das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen würde und einer Korrektur durch das Revisionsgericht bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 6).

    Unterhalb dieser Schwelle liegende --ggf. auch erhebliche-- Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.08.2013 - III B 28/12, BFH/NV 2013, 1936, Rz 3; vom 22.05.2019 - IV B 11/18, BFH/NV 2019, 1136, Rz 43; in BFH/NV 2019, 1348, Rz 7).

  • BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19

    Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 09.02.2017 - VI B 58/16, BFH/NV 2017, 763, Rz 4 bis 6; vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18; vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 7).
  • BFH, 24.10.2023 - VIII B 70/22

    Zur Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls bei der Prüfung, ob

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 09.02.2017 - VI B 58/16, BFH/NV 2017, 763, Rz 4 bis 6; vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, BFH/NV 2018, 945, Rz 18; vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 6 und 7).
  • BFH, 30.06.2023 - VIII B 13/22

    Zur Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Prüfungsanordnung gegenüber einem

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung anzunehmen (s. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 09.02.2017 - VI B 58/16, Rz 4 bis 6; vom 12.06.2018 - VIII B 154/17, Rz 18; vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, Rz 7).
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